für Erwachsene

Nach Abschluss der Basistherapie ist eine lebenslange medizinische Nachsorge erforderlich. Hierunter sind die regelmäßigen nach drei, sechs und zwölf Monaten und dann in der Regel einmal im Jahr stattfindenden Nachuntersuchungen in unserem DHZ zu verstehen. Gegebenenfalls aufgetretene Komplikationen können somit rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Zudem wird durch die regelmäßigen Nachsorgetermine die Qualität des CI gesichert.

  • Überprüfung des medizinischen Befundes (Trommelfell, Wundheilung, Implantatbett)
  • Optimierung der Sprachprozessoreinstellung
  • Technische Kontrolle des Cochlea-Implantat-Systems
  • Überprüfung des erreichten Hörerfolgs
  • Informationen über technische Neuerungen
  • Verordnung von zusätzlichen Förderungsmaßnahmen (logopädisches Hörtraining, Rehabilitationsmaßnahmen etc.)
  • Hilfestellung bei sozialmedizinischen Fragestellungen
  • Beratung von Patienten und Angehörigen, psychosoziale Betreuung durch Pädagogen: Abklärung der allgemeinen Zufriedenheit mit dem CI (z. B. Tragekomfort, Einstellung, evtl. Upgrade) und Überprüfung der kontralateralen Seite, um so die Möglichkeit einer optimalen Versorgung zu bieten
  • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Logopäden/Sprachtherapeuten am Heimatort, Frühförderstellen, Schule, Firmen und Arbeitsstellen

Je nach individuellem Erfolg bei der Anpassung, können die lebenslangen Kontrollen auch wohnortnah als Remote Care durchgeführt werden.

für Kinder

Nach Abschluss der Basistherapie im CIC „Wilhelm Hirte“ oder im DHZ ist eine lebenslange Nachsorge erforderlich. Hierunter sind regelmäßige, in der Regel einmal im Jahr stattfindende Nachuntersuchungen in unserem Hörzentrum zu verstehen. Gegebenenfalls aufgetretende Komplikationen können somit rechtzeitig erkannt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

  • Überprüfung des medizinischen Befundes (Trommelfell, Wundheilung, Implantatbett)
  • Überprüfung des erreichten Hörerfolgs und der Sprachentwicklung
  • Informationen über technische Neuerungen
  • Verordnung von zusätzlichen Rehabilitationsmaßnahmen
  • Hilfestellung bei sozialmedizinischen Fragestellungen, insbesondere bei Fragen der Beschulung und/oder der Ausbildung.
  • Kontaktpflege zu schulischen Fördereinrichtungen
  • Kontaktpflege mit dem Berufsbildungswerk (BBW), regelmäßige Sprechstunden (nach Vereinbarung) werden im DHZ angeboten.