Ein Akustikusneurinom (Schwannom oder auch Neurom genannt) ist ein gutartiger Tumor des 8. Hirnnerven. Er wächst entlang des Nervens zwischen dem Innenohr im Felsenbein und dem Hirnstamm im Schädelinneren.

Der 8. Hirnnerv besteht aus zwei Teilen. Der Hörnerv (Nervus cochlearis) übermittelt die Hörinformation aus dem Innenohr zum Hirnstamm, der Gleichgewichtsnerv (Nervus vestibularis) gibt die aus dem Gleichgewichtsorgan stammende Information an das Gehirn weiter. Die meisten Akustikusneurinome entstehen aus dem vestibulären Anteil des 8. Hirnnerven (der Gewebehülle), selten aus dem Nervus cochlearis.

Parallel zum dem 8. Hirnnerven verläuft der Nervus facialis oder Gesichtsnerv (7. Hirnnerv), der die Gesichtsmuskulatur motorisch kontrolliert. Die Ursache für Akustikusneurinome ist unbekannt. Nur bei einer kleinen Gruppe von Patienten, die an einer so genannten Neurofibromatose Typ 2 leiden, liegt ein genetischer Defekt vor. Dieser führt in der Regel zu multiplen Neurinomen an verschiedenen Hirnnerven und im Bereich des Rückenmarkes. Meistens haben diese Patienten beidseitige Akustikusneurinome.

Akustikusneurinome wachsen gewöhnlich langsam über mehrere Jahre. Dabei verdrängen sie das umgebende Gewebe und zerstören den Knochen im Bereich des Felsenbeines. Da der Tumor gutartig ist, bildet er keine Tochtergeschwülste (Metastasen). Die Symptome können teilweise spät auftreten, da der Hirnwasserraum relativ groß ist.

Häufigkeit

Diese Tumoren treten mit einer Häufigkeit von 0,79/100 000 Einwohner auf. Sechs Prozent aller primär intracraniellen (innerhalb des Schädels) Tumoren sind Akustikusneurinome.

Symptome

Führend ist eine langsam zunehmende, seltener akut auftretende Schwerhörigkeit. Daneben finden sich Schwindel und Ohrgeräusche. Lähmungen der Gesichtsmuskulatur sowie Gefühllosigkeit oder Schmerzen im Gesichtsbereich sind selten. Koordinationsstörungen, Lähmungserscheinungen oder steigender Hirndruck kommen nur bei großen Tumoren vor, sind jedoch dann Zeichen eines lebensbedrohlichen Zustandes.

Notwendige Untersuchungen

Die Erstuntersuchung wird in der Regel von einem HNO-Arzt vorgenommen. Zielführend sind dabei die Audiometrie mit Erstellung eines Ton- und Sprachaudiogramms, einer Impedanzprüfung mit Ableitung der Stapediusreflexe sowie die objektiven audiometrischen Verfahren. Hierzu zählen insbesondere die Ableitung der akustisch evozierten Hirnstammpotentiale, die aufgrund charakteristischer Verzögerung der Leitzeit oder einem Leitungsblock auf das Vorliegen eines Akustikusneurinoms hinweisen. Zusätzlich ist die bildgebende Diagnostik mit dem Kernspintomogramm bei vorliegendem Verdacht unerlässlich. Ergänzend kommen die Gleichgewichtsuntersuchung sowie die Untersuchungen weiterer Hirnnerven hinzu.

Die Behandlung des Akustikusneurinoms hängt von der Größe des Tumors, dem Zustand des Gehörs, dem Alter des Patienten und seinem Allgemeinzustand ab. Angestrebt wird primär eine operative Totalentfernung des Akustikusneurinoms bei gleichzeitiger Funktionserhaltung des Gesichtsnerven und des Gehörs. Dieses Ziel kann aufgrund der heute verwendeten mikrochirurgischen Techniken und Einsatz des Operationsmikroskopes, des intraoperativen Monitorings und des Einsatzes spezieller Neuronavigationssysteme, die eine genaue Lokalisation des Tumors erlauben, in den meisten Fällen erreicht werden.

An erster Stelle steht in der Regel das operative Vorgehen. Es gibt aber auch durchaus alternative Behandlungsmöglichkeiten, die individuell zur Operation abgewogen werden müssen.

Diese sowie verschiedene operative Zugangsmöglichkeiten finden Sie hier:

  • Bestrahlungstherapie mit Hilfe des Gamma Knife
  • Postoperative Rehabilitation – Akustikusneurinom
  • Das transtemporale Vorgehen
  • Der translabyrinthäre Zugang
  • Der suboccipitale Zugang über die hintere Schädelgrube.

Auch die sogenannte Abwartende Haltung stellt eine Option dar. Diese ist gerechtfertigt bei sehr kleinen Tumoren, die zu keiner Beeinträchtigung des Hörvermögens geführt haben, oder bei älteren Patienten, bei denen der Tumor noch nicht zu einer Verdrängung des Hirnstamms geführt hat. Erforderlich ist auf jeden Fall eine jährliche kernspintomographische Kontrolle des Tumorwachstums, um den Zeitpunkt einer bei Auftreten von Kompressionserscheinungen doch erforderlichen Operation exakt bestimmen zu können.