Sozialmedizinische und technische Beratung von hörgeschädigten Patienten mit Hörsystemen aller Art
Neben der technischen Beratung der Hörsysteme selbst ist es von wesentlicher Bedeutung, auch über mögliche Zusatzgeräte informiert zu sein. Die einfachsten Zusatzgeräte, die mit Hörsystemen gemeinsam genutzt werden können, sind Telefonadapter, Zusatzmikrofone, Lichtsignalanlagen, aber auch FM-(Übertragungs-)Anlagen.
Wir halten es für zwingend notwendig, dass auch Teenager bereits in die Lage versetzt werden, technisch optimal ausgestattet telefonieren zu können. Das gleiche gilt für Lichtsignalanlagen und Lichtwecker. Es ist auch aus sozialmedizinischer Sicht von wesentlicher Bedeutung, dass Jugendliche unabhängig von ihren Eltern am täglichen Leben teilnehmen können und somit selbständig pünktlich geweckt werden können oder die Türglocke selbst bedienen können. Hierfür ist es erforderlich, auch weil insbesondere Cochlea-Implantat-Patienten nicht immer zu Hause ihr Cochlea-Implantat tragen müssen, dass entsprechende Lichtsignale sie auf die Haustürglocke aufmerksam machen. Insbesondere ist es auch von Bedeutung, dass entsprechende Lichtsignalanlagen für den persönlichen Wecker zur Verfügung stehen. Eine Verordnung kann hier jederzeit von der HNO-Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover erfragt werden. Wir helfen selbstverständlich auch zur Durchsetzung der Ansprüche, falls die Krankenversicherung diese Ansprüche nicht anerkennt.
FM-Anlagen sind aus unserer hno-ärztlichen Sicht auch außerhalb des schulischen Bereiches notwendig. Insbesondere bei Kindern in der Hörsprachentwicklung vor der Beschulung, also im Kindergartenalter, ist eine Sprachentwicklung auch im häuslichen und persönlichen Umfeld täglich notwendig. Insofern ist auch hier, da es sich hier nicht um eine störschallfreie Umgebung handelt, eine FM-Anlage zu nutzen. Die Verordnung einer solchen persönlichen FM-Anlage wird auch durch die HNO-Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover vorgenommen. Entsprechende Unterstützung bei den Krankenkassen wird auch nach Verordnung weiterhin angeboten.
Wir verweisen ausdrücklich auf unsere technischen Seminare, die wir gemeinsam mit der Hannoverschen Cochlea-Implantat Gesellschaft (HCIG) regelmäßig durchführen.
Sozialmedizinische Beratungen sind immer wieder von wesentlicher Bedeutung, da sie über die Feststellung von Merkzeichen und den Grad der Behinderung (GdB) und/oder die Feststellung der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) zu einer Stützung des Patienten innerhalb der Gesellschaft oder der Erwerbstätigkeit führen. Entsprechende Beratungen, aber auch die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den Versorgungsämtern oder anderen Behörden und Schulen, werden immer durch die HNO-Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover angeboten. Anfragen müssen an die oberärztlichen Kollegen gerichtet werden, so dass hier hörgeschädigten Menschen eine fachgerechte und zeitnahe Hilfe zur Verfügung steht. Aus unserer Sicht ist die sozialmedizinische Beratung hörgeschädigter Menschen ein wesentlicher Punkt hals-nasen-ohrenärztlicher Arbeit und hat somit einen hohen Stellenwert innerhalb der HNO-Klinik der MHH.